Letztes Update: 17. September 2024
Der Artikel erklärt, ob und wie BAföG in der Steuererklärung angegeben werden muss. Er behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Tipps für Studierende.
Das Wintersemester 2024/2025 steht vor der Tür, und viele Studierende fragen sich, wie sie ihre Finanzen am besten organisieren können. Eine der häufigsten Fragen, die dabei aufkommt, ist: Muss BAföG in die Steuererklärung? Diese Frage ist besonders relevant, da die BAföG-Reform 2024 mehr Geld für Studierende bedeutet. Doch wie wirkt sich das auf deine Steuererklärung aus?
Im vergangenen Jahr haben über 635.000 Personen BAföG-Leistungen erhalten. Der durchschnittliche Betrag lag bei 640 Euro pro Monat. Mit der neuen Reform steigen die Grundbedarfssätze um 5,0 Prozent, und der Förderungshöchstbetrag klettert auf 992 Euro im Monat. Diese Erhöhung ist eine willkommene Unterstützung für viele Studierende, die auf BAföG angewiesen sind. Doch was bedeutet das für deine Steuererklärung?
Die gute Nachricht zuerst: BAföG-Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Das bedeutet, dass du alleine wegen des BAföGs keine Steuererklärung abgeben musst. Diese Leistungen dienen hauptsächlich der Finanzierung deines Lebensunterhalts und sind daher nicht steuerpflichtig. Auch das Aufstiegs-BAföG, das früher als Meister-BAföG bekannt war, ist steuerfrei. Es unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen und ist unabhängig von Einkommen oder Vermögen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn du zusätzlich zum BAföG nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse für Aus- und Fortbildungskosten erhältst, müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Büchergeld von einer Stiftung oder Zuschüsse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Diese Zuschüsse sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Auch wenn BAföG-Leistungen steuerfrei sind, gibt es Situationen, in denen du als Student oder Studentin eine Steuererklärung abgeben musst. Wenn deine Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen den Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr 2024 überschreiten, bist du zur Abgabe verpflichtet. Der Bezug von BAföG zählt in der Regel nicht zu diesen Einkünften.
Selbst wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sich lohnen, dies freiwillig zu tun. Bei einem Zweitstudium oder einem dualen Studium kannst du verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören Mietkosten, Fahrtkosten, Studiengebühren, Arbeitsmittel, Zinsen für ein Studentendarlehen sowie Kosten für ein Auslandssemester oder Praktikum. Diese Ausgaben können deine Steuerlast erheblich senken.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) empfiehlt, vor der Abgabe einer Steuererklärung eine steuerfachliche Prüfung durchzuführen. So kannst du sicherstellen, dass du alle Einkünfte korrekt angibst und keine Ausgaben übersiehst, die du geltend machen kannst. Das schützt dich vor bösen Überraschungen und hilft dir, das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen.
Die VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Gegründet im Jahr 1972, bietet die VLH umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, beantragt Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid. Die Beraterinnen und Berater der VLH sind nach DIN 77700 zertifiziert und bieten kompetente Hilfe in steuerlichen Fragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass BAföG-Leistungen in der Regel nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die du beachten solltest. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen, um verschiedene Ausgaben geltend zu machen. Mit der Unterstützung der VLH bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Steuerangelegenheiten optimal regeln.
Wenn Sie BAföG erhalten, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie es in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Diese Frage ist wichtig, denn sie betrifft Ihre finanzielle Planung. BAföG ist eine staatliche Unterstützung für Studierende. Es wird nicht als Einkommen betrachtet und muss daher nicht versteuert werden. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich über die finanziellen Aspekte als Student umfassend zu informieren.
Ein weiterer finanzieller Aspekt, den Sie als Student beachten sollten, ist, wie viel Geld ein Student haben darf. Diese Informationen helfen Ihnen, Ihre Finanzen besser zu planen und mögliche Überschneidungen mit anderen staatlichen Leistungen zu vermeiden. Es ist wichtig, die Grenzen zu kennen, um keine Nachteile zu erleiden.
Auch die Frage, wie viel als Student zurücklegen sinnvoll ist, spielt eine große Rolle. Sparen kann Ihnen helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und für unerwartete Ausgaben gewappnet zu sein. Es ist immer gut, einen kleinen Puffer zu haben, um unvorhergesehene Kosten zu decken.
Darüber hinaus sollten Sie sich über die finanzielle Situation der Studenten im Allgemeinen informieren. Dies bietet Ihnen einen Überblick über die Herausforderungen und Möglichkeiten, die Ihnen als Student zur Verfügung stehen. So können Sie besser planen und Ihre finanzielle Zukunft sichern.